KE Ausbildung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft

Feuerwehr
Ausbildung

Nach den Anpassungen entsprechend dem Gutachten des Staatsrats hat der Ministerrat am 6. November 2015 nach zweiter und endgültiger Lesung den Entwurf eines Königlichen Erlasses über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste endgültig gebilligt.

Dieser Königliche Erlass, der am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, führt zu einer wichtigen Erneuerung und Modernisierung der Ausbildung für Feuerwehrleute.

 

Wichtige Änderungen im Vergleich zum Königlichen Erlass vom 21. Februar 2011:

  • Neue Bezeichnungen für die Brevets:
B01Feuerwehrmann
B02Korporal
M01Sergeant
M02Adjutant
OFF1Leutnant
OFF2Kapitän
OFF3Major
 Oberst

 

  • Die Anzahl Stunden der Ausbildungen “Feuerwehrmann”, “Sergeant” und “Kapitän” wird angehoben, während die Anzahl Stunden der Ausbildungen “Korporal” und “Adjutant” verringert wird.
  • Im KE sind Gleichsetzungen vorgesehen, damit Brevets, die in einem vorherigen System erlangt worden sind, im neuen System als mindestens gleichwertig bestätigt werden können. Feuerwehrleute und Sergeanten, die ihr Brevet im alten System erlangt haben, müssen jedoch eine sogenannte “Delta-Ausbildung” absolvieren, bevor sie in einen höheren Dienstgrad befördert werden können.
  • Alle Feuerwehrleute, die derzeit einer Ausbildung folgen, können diese zu Ende füh-ren. Sie erhalten anschließend das alte Brevet, das aber dem neuen gleichgesetzt wird.
  • Für den Zugang zum Personal im mittleren Dienst wird unterschieden zwischen den Anforderungen für Berufsfeuerwehrleute und denjenigen für freiwillige Feuerwehr-leute. Dort, wo Berufsfeuerwehrleute und -korporale das “Standard-Brevet” MO1 er-langen müssen, können die Freiwilligen sich auf ein “Kaltmodul” (Ausbildungsmodul, das nicht an Einsätze gebunden ist: FOROP, PREV oder EVAL) ihrer Wahl begren¬zen. Auf diese Weise möchte der Minister freiwilligen Sergeanten ein besseres Gleich¬gewicht zwischen dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen und einem stets komplexer und zeitraubender werdenden familiären und beruflichen Umfeld ermöglichen. Die Ausbildung in Bezug auf “warme” (einsatzbezogene) Aufgaben ist für alle gleich; dies ist wichtig, da ab dem 7. Dezember 2015 der Leiter des Löschfahrzeugs für Einsätze im Rahmen der schnellstmöglichen angemessenen Hilfe ein Unteroffizier sein muss.
    Ähnliche Bestimmungen werden für freiwillige Adjutanten und Leutnants, die das Brevet OFF2 erlangen möchten, eingeführt. Auch hier bleibt also die für eine Teilnahme an den Einsätzen erforderliche Ausbildung (“Warmmodule“) gleich für Berufspersonal und Freiwillige. Die “Kaltmodule” können im Rahmen der Weiterbildungen belegt werden.
  • Sowohl das Berufspersonal als auch das freiwillige Personal der Feuerwehr muss jährlich an mindestens 24 Stunden Weiterbildung teilnehmen. Im Zeitraum 2015-2016 sind mindestens 6 Stunden Pflicht, 2017 12 Stunden, 2018 18 Stunden und schließlich 2019 die gesamten 24 Stunden.
  • Das Einsatzpersonal nimmt zudem jährlich an mindestens 24 Stunden Weiterbildung in der Zone teil. Diese 24 Stunden Weiterbildung sind ab 2016 Pflicht.
  • Der theoretische Teil eines Ausbildungsmoduls kann nun im Selbststudium
    (E-Learning) erarbeitet werden.
    In Sachen Brandschutz werden drei Ausbildungen vorgesehen. So können diejenigen, die nur einen Teil der Brandschutzausbildung absolviert haben, bereits einfache Brandschutzaufgaben wahrnehmen.
  • Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr erhalten eine Befreiung für Teil I des Brevets B01, wenn sie die neue Ausbildung für Feuerwehrkadetten bestehen.

Der Königliche Erlass über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse umfasst auch Anpassungen des KE über das Verwaltungsstatut, insbesondere Folgendes:

  • Die Hilfeleistungszonen können die Eignungsprüfungen zum Erhalt des föderalen Befähigungsnachweises nunmehr selbst, entsprechend den vom Minister auferlegten Modalitäten, organisieren.
    Die ursprünglichen Prüfungen der körperlichen Eignung werden durch realistischere Aufnahmeprüfungen ersetzt. Zwar bleibt die körperliche Leistungsfähigkeit wichtig, aber das Bestehen der ursprünglichen Prüfungen der körperlichen Eignung wird eine Ernennungsbedingung. Feuerwehrleute auf Probe können somit ein Jahr lang vorbereitet und von der Zone begleitet werden, um ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen.
  • Die Dienstalterbedingungen für Beförderungen sind weggefallen. Der Minister kann den Inhalt der Beförderungsprüfungen bestimmen, doch bis der Minister diesen Inhalt festlegt, können die Zonen dies selbst tun.
  • Es ist nunmehr möglich, um zwei Dienstgrade über dem bisherigen Dienstgrad beför-dert zu werden, wenn man Inhaber der richtigen Brevets ist. So kann ein qualifizierter Feuerwehrmann direkt Sergeant werden. Mit Ausnahme der Beförderung in den Dienstgrad eines Adjutanten und eines Kapitäns gilt diese Regel für alle Dienstgrade.

Die Hilfeleistungszonen sind aufgefordert, eventuelle Fragen in Bezug auf diesen Königlichen Erlass zu bündeln und unserem juristischen Dienst über scvjur@ibz.fgov.be zu übermitteln.

Verschiedene Experten des Fachzentrums für zivile Sicherheit arbeiten derzeit mit Hochdruck an den neuen Kursen für die acht Brevet-Ausbildungen. Die ersten neuen Kurse werden ab Anfang 2016 erteilt. Hierfür findet bereits im Dezember im Ausbildungszentrum von Flämisch-Brabant (PIVO) ein erster “Train-the-Trainer-Lehrgang” in Sachen Incident Com¬mand System (ICS) statt. Mehr hierzu in den folgenden Ausgaben des Newsletters Sicherheit.

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