Beantragung einer Gleichsetzung oder einer Befreiung von einer Ausbildung

Arbeitsgruppe "Gleichsetzungen und Befreiungen" des Hohen Ausbildungsrates der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste.

Die Arbeitsgruppe "Gleichsetzungen und Befreiungen" des Hohen Ausbildungsrates der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste bearbeitet die Anträge der Mitglieder der belgischen Hilfeleistungszonen und des Zivilschutzes. Sie berät die provinzialen Ausbildungszentren in Bezug auf Anträge auf Gleichsetzung von Diplomen, Unterrichten oder Brevets und in Bezug auf Anträge auf Befreiung von Unterrichten und Prüfungen im Rahmen der Feuerwehrausbildung.

Wenn Sie beispielsweise in der Vergangenheit eine Ausbildung absolviert haben, die gleichwertig mit einer Ausbildung ist, die Sie noch absolvieren müssen, können Sie bei dieser Arbeitsgruppe einen Antrag einreichen. 

Einen Antrag einreichen

Wenn Sie einen Antrag einreichen möchten, füllen Sie bitte das Formular "Antragsformular für Gleichsetzung und Befreiung" aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise (Diplome, Brevets, Bescheinigungen, ...) bei. Senden Sie diesen Antrag an die folgende E-Mail-Adresse: dir.repere.scv@ibz.be


Bestehende Gleichsetzungen und Befreiungen

In den folgenden Erlassen sind bereits eine Reihe von Gleichsetzungen und Befreiungen beschrieben. Diese erhalten Sie automatisch und brauchen dafür keinen Antrag mehr einzureichen.

In Art. 67 des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 sind bestimmte Gleichsetzungen und Befreiungen beschrieben.
In Art. 20 des Ministeriellen Erlasses vom 21. März 2019 ist eine Befreiung von Teil 1 - Brandschutzberater der Ausbildung PREV-1 vorgesehen.
In Art. 14 bis 16 des Ministeriellen Erlasses vom 5. April 2019 ist eine Befreiung von den Ausbildungen FOROP-1 und FOROP-2 vorgesehen.
 

Zusätzliche Informationen